Der Notar

Der Notar – ein unparteiischer Berater an Ihrer Seite

In komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten steht Ihnen in unserer Kanzlei mit Herrn Wolfgang Meier ein neutraler, engagierter Notar zur Seite.

Durch seine Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichert der Notar auch unerfahrenen Bürgern ihr Recht. Seine Aufgaben sind vielfältig und reichen von Beurkundungen jeglicher Art über die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften bis hin zur Verwahrung von Wertpapieren, Abnahme von Eiden, Schiedsrichtertätigkeiten und vielem mehr. In vielen Fällen schreibt der Gesetzgeber die Unterstützung durch den Notar verbindlich vor, um Ihre korrekte, zuverlässige Betreuung und Beratung sicherzustellen.

Erforderlich ist die Mitwirkung eines Notars insbesondere in folgenden Bereichen:

Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.

Ehe und Familie
Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.

Erbe und Schenkung
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung und Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge und Schenkung, Erb- und Pflichtteilsverzicht etc.

Handelsregister
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anmeldung von Gesellschaften, Einzelkaufleuten, Prokuristen etc.

Vorsorgevollmacht
Betreuungsvollmacht und Patientenverfügung

Der Zugang zum Notaramt unterliegt seit 1991 verschiedenen Beschränkungen. Unter anderem kann ein Rechtsanwalt erst dann zum Notar bestellt werden, wenn er seit mindestens 5 Jahren als Rechtsanwalt tätig ist.
Notare unterliegen einer strengen Schweigepflicht und haben einen Eid auf gewissenhafte Amtsführung abgelegt. Für ihre Amtstätigkeit erheben alle Notare die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, die sich nach dem Wert und der Bedeutung des jeweiligen Geschäftes richten.

Mit dem kompetenten Notar der Kanzlei haben Sie in allen Bedarfsfällen einen fairen, zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

Weiterführende Informationen zum Notaramt finden Sie auf den Seiten der Westfälischen Notarkammer unter: http://www.westfälische-notarkammer.de/seiten/notar/notarkammer.htm oder bei der Bundesnotarkammer unter: http://www.bnotk.de