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Der Notar – ein unparteiischer Berater an Ihrer Seite
In komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten stehen Ihnen in unserer Kanzlei mit den Herren Rechtsanwälten Wolfgang Meier und Jochen Störmer gleich zwei neutrale, engagierte Notare zur Seite.
Durch ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die Notare auch unerfahrenen Bürgern ihr Recht. Ihre Aufgaben sind vielfältig und reichen von Beurkundungen jeglicher Art über die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften bis hin zur Verwahrung von Wertpapieren, Abnahme von Eiden, Schiedsrichtertätigkeiten und vielem mehr. In vielen Fällen schreibt der Gesetzgeber die Unterstützung durch einen Notar verbindlich vor, um Ihre korrekte, zuverlässige Betreuung und Beratung sicherzustellen.
Erforderlich ist die Mitwirkung eines Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
Immobilien
Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
Ehe und Familie
Ehevertrag, Adoption, Scheidungs- und Partnervertrag etc.
Erbe und Schenkung
Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung und Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge und Schenkung, Erb- und Pflichtteilsverzicht etc.
Handelsregister
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anmeldung von Gesellschaften, Einzelkaufleuten, Prokuristen etc.
Vorsorgevollmacht
Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung
Der Zugang zum Notaramt unterliegt seit 1991 verschiedenen Beschränkungen. Unter anderem kann ein Rechtsanwalt erst dann zum Notar bestellt werden, wenn er seit mindestens 5 Jahren als Rechtsanwalt tätig ist.
Notare unterliegen einer strengen Schweigepflicht und haben einen Eid auf gewissenhafte Amtsführung abgelegt. Für Ihre Amtstätigkeit erheben alle Notare die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren, die sich nach dem Wert und der Bedeutung des jeweiligen Geschäftes richten.
Mit den kompetenten Notaren unserer Kanzlei haben Sie in allen Bedarfsfällen einen fairen, zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.
Weiterführende Informationen zum Notaramt finden Sie auf den Seiten der Westfälischen Notarkammer unter:
http://www.westfaelische-notarkammer.de/seiten/notar/notarkammer.htm
oder bei der Bundesnotarkammer unter: http://www.bnotk.de.
Ein besonders wichtiger und häufiger Bereich, in dem unsere Notare tätig werden, ist der Hauskauf. Damit wir Sie bei diesem bedeutsamen Geschäft von vornherein optimal unterstützen können, finden Sie hier ausführliche Informationen zum Kauf eines gebrauchten Hauses:
http://www.notk-oldenburg.de/download/071218_Infoblatt_GrdstKf.pdf
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